für die Lieferung von Maschinen, Ersatzteilen sowie überholten und modernisierten Maschinen
(Zur Verwendung gegenüber Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört).
1. Angebot
Die in den Angeboten, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben,
Anzeigen, Abbildungen, Zeichnungen und Preislisten
enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße, Fassungsvermögen
und Leistungen sind nur annähernd maßgebend,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte
vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2. Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend, Nebenabreden und Änderungen
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Preis und Zahlung
Mangels besonderer Vereinbarung verstehen sich die von
uns angegebenen Preise ohne Verpackungs- , Transport-,
Verlade- und Abladekosten. Unsere Preise sind Nettopreise,
zu denen die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen
Höhe hinzukommt. Mangels besonderer Vereinbarung ist
die Zahlung bar ohne jeden Abzug binnen einer Woche
nach Zugang der Versandbereitschaftsanzeige, spätestens
Zug um Zug gegen Übergabe der Ware, zur Zahlung fällig.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung ist
nur zulässig, falls Gegenansprüche des Bestellers von uns
nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit Absendung unserer Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu
beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben
sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die lieferfrist
gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand
unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft
mitgeteilt ist. Die Lieferfristen verlängern sich
angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse,
die au ßerhalb unseres Einflu ßbereichs liegen, das gilt auch,
wenn die Hinderungsumstände bei unserem Unterlieferanten
eintreten. Verzögert sich die Lieferung aus anderen
Gründen, so hat uns der Besteller eine angemessene
Nachfrist zu setzen, diese hat mindestens 14 Werktage zu
betragen, bei Lieferzeiten über einem Monat ist eine Nachfrist
zu setzen, die mindestens die Hälfte der vorgesehenen
Lieferzeit beträgt. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers
verschoben und verzögert er sich aus Gründen, die der
Besteller zu vertreten hat, so hat er die durch die Lagerung
entstehenden Kosten zu erstatten. Die Einhaltung der lieferfrist
setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers
voraus.
5. Gefahrübergang und Entgegennahme
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile
auf den Besteller über; das gilt auch dann, wenn wir die
Versendungskosten übernommen haben. Auf Wunsch des
Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns
gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden
sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der
Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der
Anzeige der Versandbereitschaft ab, auf den Besteller über.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden
noch zur Sicherung übereignen. Über Pfändungen sowie
Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen hat er uns
unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt,
die von uns gelieferte Ware zu veräußern, soweit das zu
seinem gewöhnlichen Geschäftsverkehr gehört. Veräu ßert
der Besteller die von uns gelieferte Ware, so tritt er bis zur
völligen Tilgung aller unserer Forderungen schon jetzt den
ihm aus diesem Rechtsgeschäft entstehenden Anspruch
gegen seine Abnehmer in der Höhe an uns ab, in der wir
noch offene Forderungen gegen den Besteller haben. Der
Besteller ist berechtigt, die an uns abgetretene Forderung
im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung
können wir jederzeit vor Offenlegung der Abtretung
widerrufen.
7. Gewährleistung
Wir sichern ausschließlich die Funktionsfähigkeit der Gebraucht-
oder überholten Maschine bei Übergabe zu. Alle
weiteren Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen,
soweit nicht im Vertrag schriftlich weitere Zusicherungen
gegeben worden sind. Ist die Maschine bei Vergabe nicht
funktionsfähig, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung,
teilweisen oder ganzen Neulieferung berechtigt.
Zur Vornahme der Nachbesserungsarbeiten hat uns der
Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben,
sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Lediglich in
dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr unverhältnismäßg
großer Schäden oder wenn wir mit der Beseitigung
eines Mangels in Verzug sind, hat der Besteller das Recht,
den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen
und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlagen.
Soweit möglich, sind wir vor Einleitung solcher Mängelbeseitigungsarbeiten
zu informieren. Von den durch die Nachbesserung
entstehenden Kosten tragen wir die Kosten des
Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen
Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, soweit
dies nach Lage des Einzelfalls billigerweise verlangt werden
kann, die Kosten der erforderlichen Gestellung von
Monteuren und Hilfskräften durch den Besteller. Alle übrigen
Kosten trägt der Besteller. Alle weiteren Ansprüche des
Bestellers, insbesondere der Anspruch auf Ersatz von
Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden
sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind
von uns vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden.
8. Gerichtsstand
Für alle sich aus diesem Vertragsverhälnis ergebenden
Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, die
Klage beim Amts- oder Landgericht Siegen zu erheben, wir
sind auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Das Gleiche gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
hat.
9. Teilnichtigkeit
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen
unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen
dadurch nicht berührt.
10. Anwendbares Recht
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist, im Zweifel ist der deutsche Vertragstext
maßgeblich.
Hier können Sie unsere AGB herunterladen:
AGB | 130 kb | |