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Unsere allgemeinen Bedingungen

für die Lieferung von Maschinen, Ersatzteilen sowie überholten und modernisierten Maschinen
(Zur Verwendung gegenüber Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört).

1. Angebot
Die in den Angeboten, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Zeichnungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße, Fassungsvermögen und Leistungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2. Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Preis und Zahlung
Mangels besonderer Vereinbarung verstehen sich die von uns angegebenen Preise ohne Verpackungs- , Transport-, Verlade- und Abladekosten. Unsere Preise sind Nettopreise, zu denen die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzukommt. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug binnen einer Woche nach Zugang der Versandbereitschaftsanzeige, spätestens Zug um Zug gegen Übergabe der Ware, zur Zahlung fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung ist nur zulässig, falls Gegenansprüche des Bestellers von uns nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au ßerhalb unseres Einflu ßbereichs liegen, das gilt auch, wenn die Hinderungsumstände bei unserem Unterlieferanten eintreten. Verzögert sich die Lieferung aus anderen Gründen, so hat uns der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen, diese hat mindestens 14 Werktage zu betragen, bei Lieferzeiten über einem Monat ist eine Nachfrist zu setzen, die mindestens die Hälfte der vorgesehenen Lieferzeit beträgt. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verschoben und verzögert er sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so hat er die durch die Lagerung entstehenden Kosten zu erstatten. Die Einhaltung der lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

5. Gefahrübergang und Entgegennahme
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über; das gilt auch dann, wenn wir die Versendungskosten übernommen haben. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft ab, auf den Besteller über.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Über Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware zu veräußern, soweit das zu seinem gewöhnlichen Geschäftsverkehr gehört. Veräu ßert der Besteller die von uns gelieferte Ware, so tritt er bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen schon jetzt den ihm aus diesem Rechtsgeschäft entstehenden Anspruch gegen seine Abnehmer in der Höhe an uns ab, in der wir noch offene Forderungen gegen den Besteller haben. Der Besteller ist berechtigt, die an uns abgetretene Forderung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung können wir jederzeit vor Offenlegung der Abtretung widerrufen.

7. Gewährleistung
Wir sichern ausschließlich die Funktionsfähigkeit der Gebraucht- oder überholten Maschine bei Übergabe zu. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht im Vertrag schriftlich weitere Zusicherungen gegeben worden sind. Ist die Maschine bei Vergabe nicht funktionsfähig, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung, teilweisen oder ganzen Neulieferung berechtigt. Zur Vornahme der Nachbesserungsarbeiten hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Lediglich in dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr unverhältnismäßg großer Schäden oder wenn wir mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlagen. Soweit möglich, sind wir vor Einleitung solcher Mängelbeseitigungsarbeiten zu informieren. Von den durch die Nachbesserung entstehenden Kosten tragen wir die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, soweit dies nach Lage des Einzelfalls billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der erforderlichen Gestellung von Monteuren und Hilfskräften durch den Besteller. Alle übrigen Kosten trägt der Besteller. Alle weiteren Ansprüche des Bestellers, insbesondere der Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind von uns vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden.

8. Gerichtsstand
Für alle sich aus diesem Vertragsverhälnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, die Klage beim Amts- oder Landgericht Siegen zu erheben, wir sind auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Das Gleiche gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat.

9. Teilnichtigkeit
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

10. Anwendbares Recht
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, im Zweifel ist der deutsche Vertragstext maßgeblich.

Hier können Sie unsere AGB herunterladen:

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